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BFH, 24.10.1963 - V 24/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
Voraussetzung des Erfolgs der Rüge der unzureichenden Sachaufklärung in Bezug auf …
Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, daß das FG für die wirtschaftliche Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2. und vom 24. Oktober 1963 V 24/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 143, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 2 Abs. 2 Ziff. 2, Rechtspruch 30) davon ausgegangen ist, ob und inwieweit der Organträger der Organgesellschaft aus dem Bereich des Unternehmensteils Vermietung die wesentlichen Betriebsgrundlagen vermietungsweise zur Verfügung gestellt hat, und daß das FG schließlich bei der organisatorischen Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2 b) das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung als maßgebend angesehen hat.